Beitragsordnung

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar des Jahres in Kraft in
dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss
einen anderen Termin festsetzen.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt :


Beitrags-klasse Mitgliederart Beitragshöhe €
1 Schüler bis 14 Jahre 10,00
2 Jugendliche bis 18 Jahre 14,00
3 Schüler, Studenten, Auszubildende über 18 Jahre, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende 14,00
4 Erwachsene, Einzelmitglied 22,00
5 Familien 32,00

Mit der Volljährigkeit eines Kindes endet seine Familienmitgliedschaft und wird als Einzelmitgliedschaft fortgesetzt. Wer volljährig ist, aber noch in der Ausbildung steht, zahlt auf Antrag nur den jeweiligen Jugendlichenbeitrag.

Auf Grund eines schriftlichen Antrags an die Vorstandschaft wird:
a.) der Beitrag ermäßigt:
* bei Schülern und Auszubildenden über 18 Jahre, sofern das Mitglied das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
* Bei Schwerbeschädigten und Behinderten,
* bei Wehr- und Zivildienst,

b.) vom Beitrag freigestellt:
* Ehrenvorstand
* Ehrenmitglieder

Der Antrag muss bis 31. Januar gestellt sein und folgende Angaben beinhalten:
* Name und vollständige Anschrift des Mitglieds,
* Grund,
* Angabe des Jahres / der Jahre, für die der Beitrag ermäßigt werden soll

Auf Grund eines schriftlichen Antrags können in besonderen Fällen von der Vorstandschaft Beiträge erlassen und Teilzahlungen bewilligt werden.

Anschriftenwechsel ist sofort mitzuteilen.

In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des ”Badischen Sportbundes” enthalten.

Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt mittels Lastschrifteinzugsverfahren zum 1. März jeden Jahres.
Beitragskonten des Vereins ist: 850.238 .02 bei der Raiffeisenbank Neudenau-Stein-Herbolzheim.
Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.

Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätens 1. März jeden Jahren auf das genannte Beitragskonto.

Kosten, die durch Rückbelastungen und Erinnerungen entstehen, werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr des Vereins in Höhe von Euro 2,50, an das Mitglied weiterberechnet.

Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss beim Vorstand bis zum 30. November schriftlich erklärt werden.

Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung Abteilungsbeiträge, Umlagen und Aufnahmegebühren erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zugeben.



Neudenau, im März 2010
gez. Ochs gez. Schneider
(1. Vorsitzender) (Schriftführer)


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