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Beitrags-klasse |
Mitgliederart |
Beitragshöhe € |
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1 |
Schüler bis 14 Jahre |
10,00 |
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2 |
Jugendliche bis 18 Jahre |
14,00 |
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3 |
Schüler, Studenten, Auszubildende über 18 Jahre, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende |
14,00 |
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4 |
Erwachsene, Einzelmitglied |
22,00 |
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5 |
Familien |
32,00 |
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Mit der Volljährigkeit eines Kindes endet seine Familienmitgliedschaft und wird als Einzelmitgliedschaft fortgesetzt. Wer volljährig ist, aber noch in der Ausbildung steht, zahlt auf Antrag nur den jeweiligen Jugendlichenbeitrag.
Auf Grund eines schriftlichen Antrags an die Vorstandschaft wird: a.) der Beitrag ermäßigt: * bei Schülern und Auszubildenden über 18 Jahre, sofern das Mitglied das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. * Bei Schwerbeschädigten und Behinderten, * bei Wehr- und Zivildienst,
b.) vom Beitrag freigestellt: * Ehrenvorstand * Ehrenmitglieder
Der Antrag muss bis 31. Januar gestellt sein und folgende Angaben beinhalten: * Name und vollständige Anschrift des Mitglieds, * Grund, * Angabe des Jahres / der Jahre, für die der Beitrag ermäßigt werden soll
Auf Grund eines schriftlichen Antrags können in besonderen Fällen von der Vorstandschaft Beiträge erlassen und Teilzahlungen bewilligt werden.
Anschriftenwechsel ist sofort mitzuteilen.
In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des ”Badischen Sportbundes” enthalten.
Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt mittels Lastschrifteinzugsverfahren zum 1. März jeden Jahres. Beitragskonten des Vereins ist: 850.238 .02 bei der Raiffeisenbank Neudenau-Stein-Herbolzheim. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätens 1. März jeden Jahren auf das genannte Beitragskonto.
Kosten, die durch Rückbelastungen und Erinnerungen entstehen, werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr des Vereins in Höhe von Euro 2,50, an das Mitglied weiterberechnet.
Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss beim Vorstand bis zum 30. November schriftlich erklärt werden.
Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung Abteilungsbeiträge, Umlagen und Aufnahmegebühren erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zugeben.
Neudenau, im März 2010 gez. Ochs gez. Schneider (1. Vorsitzender) (Schriftführer)
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